Altersvorsorge für Selbstständige
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Bevor du über Produkte nachdenkst, klär eine Frage: Bist du überhaupt schon pflichtversichert? § 2 SGB VI zählt acht Gruppen von Selbstständigen auf, für die die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht ist, darunter Lehrer, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Handwerker in der Handwerksrolle. Für alle anderen liegt die Vorsorge komplett in eigener Hand, und dann stehen drei Bausteine zur Wahl: die steuerlich geförderte Rürup-Rente, die flexible private Rentenversicherung und der kostengünstige ETF-Sparplan.
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Zuerst prüfen: Bist du pflichtversichert?
Die Faustregel „Selbstständige sind nicht rentenversicherungspflichtig" stimmt für viele, aber nicht für alle. § 2 SGB VI zählt die Ausnahmen abschließend auf, und wer darunter fällt, zahlt Pflichtbeiträge, ob er will oder nicht:
- Lehrer und Erzieher, wenn sie im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
- Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege, ebenfalls ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Seelotsen
- Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Hausgewerbetreibende
- Küstenschiffer und Küstenfischer
- Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind
Warum das für die Planung entscheidend ist
Wer pflichtversichert ist, hat bereits eine Grundabsicherung und braucht seine private Vorsorge nur als Ergänzung zu bemessen. Wer es nicht ist, startet bei null. Die häufigste Überraschung betrifft zwei Gruppen: Handwerker mit Eintrag in der Handwerksrolle und Lehrende ohne Angestellte, also auch Coaches, Trainerinnen und Dozenten. Beide erfahren die Pflicht oft erst durch eine Nachforderung. Prüf deshalb zuerst deinen Status bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Das ist kostenlos und dauert weniger als eine Beratungsstunde kostet.
Rürup: warum der Höchstbetrag keine feste Zahl ist
Viele Ratgeber nennen für die Basisrente einen festen Euro-Betrag, den man absetzen könne. Im Gesetz steht das anders: Vorsorgeaufwendungen sind „bis zu dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Betrag in Euro" abziehbar (§ 10 Abs. 3 EStG), bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. Der Höchstbetrag ist damit eine dynamische Größe, die sich mit den jährlichen Rechengrößen verschiebt. Wer eine feste Zahl liest, liest fast immer den Wert eines vergangenen Jahres.
Für die Praxis heißt das: Den absetzbaren Höchstbetrag holst du dir für das laufende Jahr aktuell, statt ihn aus einem Ratgeber zu übernehmen. Und die steuerliche Wirkung ist nur die halbe Rechnung. Der Preis dafür steht im Produkt selbst: Das Kapital ist gebunden, es gibt keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung mit Auszahlung und keine Vererbung außerhalb der vereinbarten Zusatzbausteine. Wer Flexibilität braucht, zahlt sie mit Steuervorteil, den er nicht nutzen kann.
Die drei Bausteine im Vergleich
| Baustein | Stärke | Zu bedenken |
|---|---|---|
| Rürup-Rente (Basisrente) | hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge | Kapital gebunden, nur als lebenslange Rente |
| Private Rentenversicherung | flexibel, lebenslange Rente, Kapitalwahlrecht möglich | Kosten und Rendite genau prüfen |
| ETF-Sparplan | niedrige Kosten, volle Verfügbarkeit, breite Streuung | keine Steuerförderung, keine Garantie, Kursschwankungen |
Vereinfachte Gegenüberstellung, keine Anlageberatung. Oft ist eine Kombination sinnvoll. Stand 07/2026, ohne Gewähr.
Worauf du achten solltest
- Steuerlast nutzen: Bei hoher Steuerlast spielt die Rürup-Rente ihren Vorteil aus, die Beiträge senken das zu versteuernde Einkommen.
- Flexibilität einplanen: Schwankt dein Einkommen, sind Verträge mit Beitragspausen und Zuzahlungsoption wertvoll.
- Kosten vergleichen: Effektivkosten fressen Rendite, bei Versicherungslösungen genau auf Abschluss- und Verwaltungskosten schauen.
- Früh starten: Der Zinseszinseffekt belohnt jeden Monat, den du früher beginnst.
- Streuen: Eine Kombination aus geförderter und flexibler Vorsorge verteilt Chancen und Risiken.
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Häufige Fragen
Müssen Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung?
Nicht alle, aber mehr als viele denken. Paragraf 2 SGB VI zählt acht Gruppen auf, die versicherungspflichtig sind: Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege unter derselben Bedingung, Hebammen und Entbindungspfleger, Seelotsen, Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Wer dazugehört, zahlt Pflichtbeiträge. Kläre deinen Status bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor du privat vorsorgst.
Wie viel kann ich bei der Rürup-Rente absetzen?
Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Nach Paragraf 10 Absatz 3 EStG sind die Beiträge bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung abziehbar, aufgerundet auf einen vollen Betrag in Euro; bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag. Weil dieser Höchstbeitrag jedes Jahr neu festgesetzt wird, ist auch der absetzbare Betrag dynamisch. Feste Euro-Angaben in Ratgebern stammen deshalb fast immer aus einem vergangenen Jahr; hol dir den aktuellen Wert für das laufende Jahr.
Rürup, private Rente oder ETF-Sparplan?
Es gibt keinen pauschalen Sieger. Die Rürup-Rente punktet steuerlich, bindet das Kapital aber vollständig: keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung mit Auszahlung. Die private Rentenversicherung ist flexibler und zahlt lebenslang. Der ETF-Sparplan hat die niedrigsten Kosten und bleibt verfügbar, bietet aber weder Förderung noch Garantie noch Schutz vor dem eigenen Zugriff. Häufig ist eine Kombination sinnvoll: der geförderte Teil für das, was ohnehin unantastbar bleiben soll, der freie Teil für alles andere.
Was ist die Künstlersozialkasse?
Über die Künstlersozialkasse werden selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen; die Versicherungspflicht ergibt sich aus Paragraf 2 Nummer 5 SGB VI in Verbindung mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Der Vorteil ist erheblich, weil ein Teil der Beiträge nicht vom Versicherten selbst getragen wird. Ob du unter die Regelung fällst, entscheidet die Künstlersozialkasse auf Antrag.
Ab wann sollte ich anfangen?
So früh wie möglich, weil die Laufzeit der stärkste Hebel ist. Wichtiger als der perfekte Vertrag ist ein Betrag, den du auch in einem schwachen Jahr durchhältst. Prüfe zuerst deinen Pflichtstatus, dann die Höhe deiner Rücklage für Steuern und Ausfälle, und erst danach das Produkt. Ein Vertrag, den du nach zwei Jahren beitragsfrei stellen musst, kostet mehr, als er bringt.
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Stand 13.08.2026. Die Rechtsgrundlagen wurden am 13.08.2026 bei gesetze-im-internet.de nachgelesen (§ 2 SGB VI zur Versicherungspflicht selbstständig Tätiger, § 10 Abs. 3 EStG zum Abzug von Vorsorgeaufwendungen). Konkrete Höchstbeträge und Beitragssätze nennen wir bewusst nicht: Sie sind an jährlich neu festgesetzte Rechengrößen gekoppelt. Verbindlich sind die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung und dein Steuerbescheid. Dieser Überblick ist eine redaktionelle Orientierung und keine Steuer-, Anlage- oder Rechtsberatung.
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