Ratgeber · Versicherung

Krankenversicherung für Selbstständige

Enthält Anzeigen. Mehr zur Transparenz

Selbstständige sind krankenversicherungspflichtig, haben aber die freie Wahl zwischen gesetzlich (GKV) und privat (PKV). Die Entscheidung hängt von Einkommen, Alter, Gesundheit und Familie ab und ist langfristig, weil die Rückkehr aus der PKV in die GKV nur unter engen Voraussetzungen geht. Zwei Regeln kosten im Alltag am meisten Geld, und beide stehen nicht im Beitragsbescheid: Ohne ausdrückliche Wahlerklärung gibt es kein Krankengeld (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V), und ohne Einkommensnachweis stuft die Kasse auf den Höchstbeitrag ein (§ 240 Abs. 1 SGB V). Beides erklärt diese Seite, danach kommt der Tarifvergleich.

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Stand 13.08.2026. Die auf dieser Seite genannten Regeln stammen aus dem Gesetzestext und wurden am 13.08.2026 bei gesetze-im-internet.de nachgelesen (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V zum Krankengeld, § 240 Abs. 1 SGB V zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder); § 46 Satz 4 und § 53 Abs. 6 SGB V zum Beginn des Krankengeldanspruchs am 14.08.2026 ebendort. Die Zahlen zum Krankentagegeld sind Anbieterangaben von arag.de, abgerufen am 14.08.2026, und ausdrücklich ein Preisbeispiel (Tarif 37, 35-Jährige), kein Angebot. Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Mindestbemessungsgrundlagen nennen wir bewusst nicht: Sie stehen nicht im Gesetz, sondern in der jährlich neu gefassten Rechengrößen-Verordnung; verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse. Dieser Überblick ist eine redaktionelle Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung; die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung ist langfristig und sollte im Zweifel unabhängig geprüft werden.

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