Einkommensschutz: dein Gehalt bei Arbeitslosigkeit und Krankheit absichern
Enthält Anzeigen. Mehr zur Transparenz
Wer angestellt ist, verliert bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit einen großen Teil des Einkommens: Das Arbeitslosengeld I liegt bei rund 60 % des letzten Nettolohns, das Krankengeld bei rund 80 %, und beide sind zeitlich begrenzt. Der Einkommensschutz (bei savme „Gehaltsschutz“) füllt genau diese Lücke, mit bis zu 2.000 € im Monat, damit Miete, Rate und laufende Kosten weiterlaufen. Zwei Dinge solltest du vorher kennen: Es gilt eine Wartezeit von 90 Tagen, und versichern kann sich nur, wer sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Beides steht weiter unten ehrlich erklärt.
Redaktioneller Überblick, keine Versicherungs- oder Finanzberatung · Stand 07/2026
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Das Wichtigste in fünf Sätzen
- Gleicht die Einkommenslücke aus zwischen deinem Netto und dem, was ALG I oder Krankengeld zahlen, bis zu 2.000 € im Monat.
- Nur für sozialversicherungspflichtige Angestellte. Selbstständige, Beamte, Richter, Soldaten, Azubis und Saisonarbeiter sind nicht versicherbar.
- 90 Tage Wartezeit ab Vertragsbeginn (bei Unfällen sofort). Danach zahlt der Schutz bei Arbeitslosigkeit ab Tag 61, bei Arbeitsunfähigkeit ab Tag 43.
- Begrenzte Zahldauer: bis zu 24 Monate bei Arbeitslosigkeit, bis zu 12 Monate bei Arbeitsunfähigkeit.
- Ab rund 12 € im Monat für 200 € monatliche Leistung; Träger sind Axa (Kombi) und die Protect AG (Einzel), vermittelt über savme (cresult GmbH).
Welche Lücke der Einkommensschutz schließt
Fällt das Gehalt weg, springt zuerst der Staat ein, aber nur teilweise und nur für eine Weile. Was dann fehlt, zeigt diese Übersicht:
| Situation | Gesetzliche Leistung | Was fehlt zum Netto |
|---|---|---|
| Arbeitslosigkeit (ALG I) | rund 60 % vom Netto (mit Kind 67 %), oft nur 12 Monate | rund 40 % des Nettos, danach droht Bürgergeld |
| Krankheit ab Woche 7 (Krankengeld) | rund 80 % vom Netto, gedeckelt, bis max. 78 Wochen | rund 20 % des Nettos plus die Deckelung nach oben |
Genau in diese Lücke zahlt der Einkommensschutz. Die Höhe legst du selbst fest, bis zu einer maximalen Zusatzleistung von 2.000 € im Monat. Versichert ist dabei immer nur der Fehlbetrag bis zu deinem Nettoeinkommen, nicht das volle Gehalt zusätzlich zur staatlichen Leistung.
Was du vor dem Abschluss wissen musst
Damit die Entscheidung ehrlich bleibt, hier die Punkte, die in der Werbung leicht untergehen:
Wartezeit und Fristen: der Schutz zahlt nicht sofort
In den ersten 90 Tagen nach Vertragsbeginn leistet der Schutz nicht, außer bei einem Unfall. Wirst du arbeitslos, zahlt die Versicherung ab dem 61. Tag und dann rückwirkend ab dem ersten Tag, längstens 24 Monate. Bist du binnen 60 Tagen wieder in Arbeit, entsteht kein Anspruch. Bei Arbeitsunfähigkeit beginnt die Leistung ab dem 43. Tag, weil bis dahin die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers greift, längstens 12 Monate. Wichtig ist das, weil ein bereits absehbarer Verlust der Stelle sich nicht kurz vorher noch versichern lässt.
Es ist ein Zuschuss auf Zeit, kein Ersatz fürs ganze Gehalt
Der Einkommensschutz füllt die Lücke zwischen Netto und staatlicher Leistung auf, höchstens 2.000 € im Monat, und das für eine begrenzte Dauer (24 bzw. 12 Monate). Für einen dauerhaften Ausfall, etwa wenn du deinen Beruf gar nicht mehr ausüben kannst, ist er nicht gedacht. Dieses Risiko deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die im Ernstfall eine Rente bis zum Rentenbeginn zahlt. Beide Produkte ergänzen sich, das eine ersetzt das andere nicht.
Und: Dieses Angebot ist nur für sozialversicherungspflichtige Angestellte. Laut Anbieter sind Selbstständige, Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Probe- und Saisonarbeiter nicht versicherbar. Bist du selbstständig, kannst du den Gehaltsschutz also nicht abschließen. Dein Werkzeug gegen den Einkommensausfall ist dann die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige, zu der wir einen eigenen Ratgeber haben.
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- Zwei Varianten: der Kombischutz (Träger Axa) sichert Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit zusammen ab; der Einzelschutz (Träger Protect AG) lässt dich auch nur eines von beiden wählen.
- Bis zu 2.000 € Zusatzgehalt im Monat, frei ansetzbar bis zur Höhe deiner Einkommenslücke.
- Monatliche Zahlweise, Online-Abschluss, 30 Tage Widerrufsrecht mit voller Kostenerstattung.
- Laufzeit ein Jahr mit drei Monaten Kündigungsfrist.
- Vermittelt über savme (cresult GmbH), eingetragener Versicherungsmakler nach § 34d GewO; Risikoträger sind mit Axa und der Protect AG (S-Finanzgruppe) etablierte Versicherer.
| Merkmal | Kombischutz (Axa) | Einzelschutz (Protect) |
|---|---|---|
| Deckt ab | Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit zusammen | einzeln wählbar oder kombiniert |
| Max. Zusatzleistung | 2.000 €/Monat | 2.000 €/Monat |
| Beispielbeitrag (200 €/Monat Leistung) | 12,38 €/Monat | 12,52 €/Monat |
| Zahldauer Arbeitslosigkeit | bis 24 Monate | bis 24 Monate |
| Zahldauer Arbeitsunfähigkeit | bis 12 Monate | bis 12 Monate |
Wenn du einen Beitrag berechnest
Setze die monatliche Leistung so an, dass sie deine tatsächliche Lücke deckt, nicht höher, denn jeder Euro Zusatzleistung kostet Beitrag. Prüfe vorher, ob du einen ähnlichen Schutz nicht schon über einen bestehenden Vertrag, deinen Arbeitgeber oder eine Restschuldversicherung zu einem Kredit hast, um Doppelungen zu vermeiden.
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Für wen er sich lohnt, für wen nicht
Spricht dafür:
- Du bist angestellt, hast laufende Fixkosten wie Miete oder eine Kreditrate und wenig Rücklagen, die einen Einkommensausfall abfedern.
- Du willst gezielt die Monate direkt nach einem Jobverlust oder einer längeren Krankheit überbrücken, in denen ALG I oder Krankengeld nicht reichen.
- Du schließt rechtzeitig ab, also bevor ein Verlust der Stelle absehbar ist, und kannst die Wartezeit aussitzen.
Spricht dagegen:
- Du bist selbstständig, verbeamtet, in Ausbildung oder in der Probezeit, dann bist du hier nicht versicherbar.
- Du willst dich gegen einen dauerhaften Ausfall absichern, dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das richtige Produkt.
- Du hast genug Rücklagen, um mehrere Monate ohne volles Gehalt zu überbrücken, dann brauchst du den Zuschuss womöglich nicht.
Passend dazu
- Private Krankenversicherung – ehrlicher Ratgeber mit den drei Haken, die vor dem Wechsel wichtig sind.
- Fondsgebundene Rentenversicherung – fürs lange Sparen, ehrlich gegen den ETF-Sparplan abgewogen.
- Rechtsschutzversicherung – wenn ein Rechtsstreit teuer wird, ehrlich zu Wartezeit und Clubbeitrag.
- Alle Angebote für Privatkunden – Konten, Karten, Zinsen und Versicherungen im Überblick.
Häufige Fragen
Was kostet der Einkommensschutz von savme?
Im Beispiel des Anbieters kostet der Kombischutz 12,38 Euro im Monat für 200 Euro monatliche Zusatzleistung, der Einzelschutz 12,52 Euro. Der tatsächliche Beitrag hängt davon ab, wie hoch du die monatliche Leistung ansetzt (bis 2.000 Euro), ob du Kombi oder Einzel wählst und wie alt du bist. Gezahlt wird monatlich, den genauen Beitrag ermittelst du im Bedarfsrechner des Anbieters. Stand 07/2026.
Für wen ist der Gehaltsschutz gedacht, für wen nicht?
Versichern kann sich nur, wer sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Ausdrücklich nicht versicherbar sind laut Anbieter Selbstständige, Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Probe- und Saisonarbeiter. Bist du selbstständig, ist dieses Produkt für dich also nicht abschließbar. Das passende Werkzeug ist dann die Berufsunfähigkeitsversicherung, dazu haben wir einen eigenen Ratgeber für Selbstständige.
Ab wann zahlt der Einkommensschutz?
Zunächst gilt eine Wartezeit von 90 Tagen ab Vertragsbeginn, bei Unfällen greift der Schutz sofort. Bei Arbeitslosigkeit wird ab dem 61. Tag rückwirkend ab dem ersten Tag gezahlt, längstens 24 Monate; es besteht kein Anspruch, wenn du binnen 60 Tagen wieder in Arbeit bist. Bei Arbeitsunfähigkeit setzt die Leistung ab dem 43. Tag ein, davor zahlt in der Regel der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, längstens 12 Monate.
Wie viel vom Gehalt deckt der Schutz ab?
Der Einkommensschutz gleicht die Lücke zwischen deinem Nettoeinkommen und der gesetzlichen Leistung aus, also zum Arbeitslosengeld I oder zum Krankengeld, höchstens 2.000 Euro im Monat. Das Arbeitslosengeld I liegt bei rund 60 Prozent vom Netto (mit Kind 67 Prozent), das Krankengeld ab der siebten Woche bei rund 80 Prozent und ist gedeckelt. Der Schutz zahlt also nicht das volle Gehalt obendrauf, sondern füllt den Fehlbetrag bis zu diesem Deckel auf.
Ist das eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Der Einkommensschutz überbrückt vorübergehende Ausfälle durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit für eine begrenzte Zeit (24 bzw. 12 Monate). Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dagegen den Fall ab, dass du deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, und zahlt dann in der Regel eine Rente bis zum Rentenbeginn. Beide Produkte decken unterschiedliche Risiken ab. Für Selbstständige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung meist das wichtigere Werkzeug.
Stand 07/2026. Die Produktangaben stammen von savme.de (cresult GmbH) und aus den financeAds-Programminformationen, abgerufen am 27.07.2026; maßgeblich sind stets die Versicherungsbedingungen und dein Versicherungsschein. Beitrag, Leistungshöhe und Zahldauer hängen von der gewählten Variante, der vereinbarten Zusatzleistung und deinem Alter ab. Die Angaben zu ALG I und Krankengeld sind allgemeine Orientierungswerte, im Einzelfall entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise deine Krankenkasse. Dieser Überblick ist eine redaktionelle Orientierung und keine Versicherungs- oder Finanzberatung. Mit „Anzeige“ markierte Links sind Werbelinks: Bei einem Abschluss über diese Links erhalten wir eine Provision, für dich ändert sich am Beitrag nichts.
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