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Tierhalter-Haftpflicht für Hund & Pferd

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Als Tierhalter haftest du nach § 833 BGB verschuldensunabhängig: Verursacht dein Hund oder Pferd einen Schaden, zahlst du, auch wenn dich kein eigenes Verschulden trifft. Und die Privathaftpflicht schließt Hunde und Pferde ausdrücklich aus. Genau diese Lücke schließt die Tierhalter-Haftpflicht. Die AXA deckt bis zu 60 Millionen Euro, Welpen und Fohlen sind mitversichert.

Redaktioneller Überblick, keine Versicherungsberatung · Stand 07/2026

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Häufige Fragen

Warum reicht meine Privathaftpflicht für den Hund nicht?

Weil die private Haftpflichtversicherung Schäden durch Hunde und Pferde ausdrücklich ausschließt. Der Grund liegt in der besonderen Haftung: Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter für Schäden seines Tieres verschuldensunabhängig, also auch dann, wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. Man spricht von einer Gefährdungshaftung. Für dieses erhöhte Risiko gibt es die eigene Tierhalter-Haftpflicht. Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind dagegen meist über die normale Privathaftpflicht abgedeckt.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

So hoch wie möglich, weil auch beim Tier der teure Fall der Personenschaden ist. Läuft ein Hund auf die Straße und verursacht einen Unfall, in dem ein Mensch schwer verletzt wird, summieren sich Heilbehandlung, Verdienstausfall und eine mögliche Rente schnell in die Millionen. Die AXA deckt bei Hund und Pferd bis zu 60 Millionen Euro. Eine hohe Summe kostet kaum mehr als eine niedrige und ist deshalb der falsche Punkt zum Sparen.

Sind Welpen und der ungewollte Nachwuchs mitversichert?

Bei der AXA sind Welpen des versicherten Hundes mitversichert, beim Pferd gilt das für Fohlen. Ebenfalls dabei sind bei der AXA die Teilnahme an der Hundeschule, Schäden durch tierische Ausscheidungen und vorübergehende Auslandsaufenthalte. Nicht versichert sind Tiere in gewerblicher oder landwirtschaftlicher Haltung, Vorsatz und Schäden an deinem eigenen Eigentum.

Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Das hängt vom Bundesland ab. In mehreren Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, teils für alle Hunde, teils nur für bestimmte Rassen oder als gefährlich eingestufte Hunde. Unabhängig von der Pflicht ist sie für jeden Hundehalter sinnvoll, weil die Haftung nach § 833 BGB unbegrenzt ist. Was in deinem Bundesland konkret gilt, prüfst du am besten bei der zuständigen Behörde.

Stand 07/2026. Die AXA-Leistungsangaben stammen von axa.de, abgerufen am 30.07.2026; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen deines Vertrags. Der Beispielwert „ab 4,72 Euro im Monat" ist eine Angabe der AXA für Hundehalter und kein Pauschalpreis; den genauen Beitrag zeigt der Rechner. Die Angaben zur Haftung folgen § 833 BGB. Dieser Überblick ist eine redaktionelle Orientierung und keine Versicherungsberatung. Mit „Anzeige" markierte Links sind Werbelinks: Bei einem Abschluss über diese Links erhalten wir eine Provision, für dich ändert sich am Beitrag nichts.

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