Tierhalter-Haftpflicht für Hund & Pferd
Enthält Anzeigen. Mehr zur Transparenz
Als Tierhalter haftest du nach § 833 BGB verschuldensunabhängig: Verursacht dein Hund oder Pferd einen Schaden, zahlst du, auch wenn dich kein eigenes Verschulden trifft. Und die Privathaftpflicht schließt Hunde und Pferde ausdrücklich aus. Genau diese Lücke schließt die Tierhalter-Haftpflicht. Die AXA deckt bis zu 60 Millionen Euro, Welpen und Fohlen sind mitversichert.
Redaktioneller Überblick, keine Versicherungsberatung · Stand 07/2026
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Das Wichtigste in vier Sätzen
- Du haftest ohne eigenes Verschulden. § 833 BGB ist eine Gefährdungshaftung, das Tierrisiko trägst allein du als Halter.
- Die Privathaftpflicht zahlt für Hund und Pferd nicht. Sie schließt genau diese Tiere aus, Katzen und Kleintiere sind dort meist noch dabei.
- Der teure Fall ist auch hier der Personenschaden. Deshalb zählt eine hohe Summe, bei der AXA bis 60 Millionen Euro.
- Welpen und Fohlen sind mitversichert. Ebenso Hundeschule, Auslandsaufenthalte und die Forderungsausfalldeckung.
Warum die Privathaftpflicht hier nicht greift
Für die meisten Alltagsrisiken genügt die private Haftpflicht. Bei Hunden und Pferden endet ihr Schutz aber, und zwar aus einem sachlichen Grund: Der Gesetzgeber behandelt das Tierrisiko strenger. Nach § 833 Satz 1 BGB haftet der Halter für Schäden seines Tieres auch ohne eigenes Verschulden. Reißt sich der Hund los und verursacht einen Fahrradsturz, bei dem sich jemand schwer verletzt, haftest du für Heilbehandlung, Verdienstausfall und eine mögliche Rente, ganz gleich, wie sorgfältig du warst.
Weil dieses Risiko höher und schwerer kalkulierbar ist, klammern die Privathaftpflicht-Tarife Hunde und Pferde aus und verweisen auf die eigene Police. Katzen, Kaninchen und andere zahme Kleintiere bleiben dagegen in der Regel über die Privathaftpflicht versichert.
Was die AXA leistet Anzeige
Die AXA versichert Hund und Pferd mit einer Deckungssumme bis zu 60 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Enthalten sind unter anderem:
- Welpen und Fohlen mitversichert. Der Nachwuchs des versicherten Tieres ist ohne separaten Vertrag geschützt.
- Mietsachschäden und Hundeschule. Schäden an gemieteten Räumen sowie die Teilnahme an der Hundeschule sind eingeschlossen.
- Forderungsausfalldeckung. Schädigt dich ein anderer Tierhalter ohne eigene Versicherung, springt deine Police ein.
- Auslandsaufenthalte und Therapiehunde. Vorübergehende Reisen ins Ausland sind gedeckt, auch Therapiehunde sind versicherbar.
Einordnung
Die AXA nennt als Beispiel „für Hundebesitzer:innen bereits ab 4,72 Euro im Monat", das ist ein Beispielwert, kein Pauschalpreis. Nicht versichert sind Tiere in gewerblicher oder landwirtschaftlicher Haltung, Vorsatz und Schäden an deinem eigenen Eigentum. Den genauen Beitrag für deinen Hund oder dein Pferd zeigt der Rechner.
Passend dazu
- Private Haftpflichtversicherung: die Grundabsicherung für alle Alltagsrisiken außerhalb von Hund und Pferd.
- Hausratversicherung: schützt dein Eigentum in der Wohnung, die zweite Hälfte der privaten Grundabsicherung.
Häufige Fragen
Warum reicht meine Privathaftpflicht für den Hund nicht?
Weil die private Haftpflichtversicherung Schäden durch Hunde und Pferde ausdrücklich ausschließt. Der Grund liegt in der besonderen Haftung: Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter für Schäden seines Tieres verschuldensunabhängig, also auch dann, wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. Man spricht von einer Gefährdungshaftung. Für dieses erhöhte Risiko gibt es die eigene Tierhalter-Haftpflicht. Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind dagegen meist über die normale Privathaftpflicht abgedeckt.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
So hoch wie möglich, weil auch beim Tier der teure Fall der Personenschaden ist. Läuft ein Hund auf die Straße und verursacht einen Unfall, in dem ein Mensch schwer verletzt wird, summieren sich Heilbehandlung, Verdienstausfall und eine mögliche Rente schnell in die Millionen. Die AXA deckt bei Hund und Pferd bis zu 60 Millionen Euro. Eine hohe Summe kostet kaum mehr als eine niedrige und ist deshalb der falsche Punkt zum Sparen.
Sind Welpen und der ungewollte Nachwuchs mitversichert?
Bei der AXA sind Welpen des versicherten Hundes mitversichert, beim Pferd gilt das für Fohlen. Ebenfalls dabei sind bei der AXA die Teilnahme an der Hundeschule, Schäden durch tierische Ausscheidungen und vorübergehende Auslandsaufenthalte. Nicht versichert sind Tiere in gewerblicher oder landwirtschaftlicher Haltung, Vorsatz und Schäden an deinem eigenen Eigentum.
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Das hängt vom Bundesland ab. In mehreren Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, teils für alle Hunde, teils nur für bestimmte Rassen oder als gefährlich eingestufte Hunde. Unabhängig von der Pflicht ist sie für jeden Hundehalter sinnvoll, weil die Haftung nach § 833 BGB unbegrenzt ist. Was in deinem Bundesland konkret gilt, prüfst du am besten bei der zuständigen Behörde.
Stand 07/2026. Die AXA-Leistungsangaben stammen von axa.de, abgerufen am 30.07.2026; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen deines Vertrags. Der Beispielwert „ab 4,72 Euro im Monat" ist eine Angabe der AXA für Hundehalter und kein Pauschalpreis; den genauen Beitrag zeigt der Rechner. Die Angaben zur Haftung folgen § 833 BGB. Dieser Überblick ist eine redaktionelle Orientierung und keine Versicherungsberatung. Mit „Anzeige" markierte Links sind Werbelinks: Bei einem Abschluss über diese Links erhalten wir eine Provision, für dich ändert sich am Beitrag nichts.
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