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Wohngebäudeversicherung: der Baustein, der fast immer fehlt

Enthält Anzeigen. Mehr zur Transparenz

Nach einem Starkregen steht der Keller unter Wasser, die Heizung ist hin, und dann kommt der Satz, den niemand hören will: Das ist kein versicherter Schaden. Der Grund ist kein Kleingedrucktes, sondern die Bauweise dieser Versicherung. Der Grundschutz deckt Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Überschwemmung, Rückstau und Starkregen sind ein eigener Baustein, den man aktiv dazubuchen muss. Hier steht, was wirklich drin ist, was extra kostet, und wer bei Einbauküche, Markise und Photovoltaik zahlt.

Redaktioneller Überblick, keine Versicherungsberatung · Stand 08/2026

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Häufige Fragen

Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?

Der Grundschutz deckt drei Gefahren: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Versichert ist das Gebäude selbst mit allem, was fest damit verbunden ist, also Mauern, Dach, Heizung, Sanitärinstallation und in der Regel auch Garage oder Carport. Was der Grundschutz nicht enthält, sind die sogenannten Elementargefahren: Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Gefahren kommen nur mit einem zusätzlichen Baustein hinein. Genau hier entstehen die teuren Missverständnisse, denn ein vollgelaufener Keller nach Starkregen ist ohne Elementarbaustein kein versicherter Schaden.

Ist Starkregen in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

Nein, nicht im Grundschutz. Sturm und Hagel sind enthalten, Starkregen und die daraus folgende Überschwemmung sind es nicht. Der Unterschied ist juristisch klar und im Schadenfall folgenreich: Drückt der Sturm ein Fenster ein und es regnet herein, ist das ein Sturmschaden. Läuft dagegen Wasser über die Geländeoberfläche ins Haus oder steigt es aus der Kanalisation zurück, ist das ein Elementarschaden. Er ist nur versichert, wenn der Elementarbaustein gebucht wurde. Auch Anbieter, die im Aufmacher mit Elementarschutz werben, führen ihn im Tarifrechner meist als Zusatz, prüfe deshalb den fertigen Antrag, nicht die Werbung.

Wohngebäude oder Hausrat: wer zahlt was?

Die Faustregel lautet: Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört zur Wohngebäudeversicherung, alles Bewegliche zur Hausratversicherung. Also Heizung, Sanitärinstallation, fest verlegter Bodenbelag, Markise und Einbauküche zum Gebäude, Möbel, Kleidung, Elektronik und Fahrräder zum Hausrat. Die Einbauküche ist der häufigste Streitfall: Hat der Eigentümer sie eingebaut, gehört sie zum Gebäude, hat ein Mieter sie mitgebracht, zum Hausrat. Wer beides bei verschiedenen Versicherern hat, sollte im Schadenfall beide informieren, sonst schieben sich die Zuständigkeiten hin und her.

Was kostet die GVV Wohngebäudeversicherung?

Für den auf der Anbieterseite offengelegten Musterfall nennt GVV Direkt Beiträge ab 31,48 Euro im Tarif BASIS, ab 34,93 Euro im Tarif KOMFORT und ab 38,40 Euro im Tarif PREMIUM. Der Musterfall ist ein selbst bewohntes Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern, Baujahr 2020, massive Bauweise, hartes Dach, ohne Selbstbeteiligung und mit Elementarschutz. Dein Beitrag hängt stark von Wohnfläche, Baujahr, Bauweise und vor allem vom Standort ab, weil die Hochwassergefährdung eingerechnet wird. Ein Musterbeitrag ist deshalb eine Orientierung, kein Angebot.

Was ist bei der GVV Wohngebäudeversicherung enthalten?

Nach Angaben des Anbieters unter anderem Überspannungsschäden durch Blitz, die Beseitigung von Rohrverstopfungen, Garage, Carport und Nebengebäude bis 60 Quadratmeter, Photovoltaikanlagen bis 20.000 Euro einschließlich Ertragsausfall bis 500 Euro, grobe Fahrlässigkeit sowie die Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern. Elementarschutz und Glasversicherung sind dagegen Zusatzbausteine, die im Beitragsrechner hinzugebucht werden. Die Photovoltaik-Deckung ist bemerkenswert, weil viele Policen Anlagen auf dem Dach gar nicht oder nur gegen Aufpreis einschließen.

Stand 08/2026. Die Konditionen und Musterbeiträge stammen von gvv-direkt.de, abgerufen am 02.08.2026, samt des dort offengelegten Musterfalls. Musterbeiträge sind keine Angebote: Bei Gebäudeversicherungen bestimmt die Adresse den Preis oft stärker als die Ausstattung. Die Aufteilung zwischen Gebäude und Hausrat folgt der üblichen Vertragspraxis; welche Position in deinem Vertrag wohin gehört, steht in deinen Versicherungsbedingungen und geht diesen allgemeinen Regeln vor. Den auf der Anbieterseite abgedruckten Wettbewerbsvergleich geben wir bewusst nicht wieder. Zum gleitenden Neuwertfaktor nennen wir keine Zahl, weil er jährlich angepasst wird und tarifabhängig ist. Dieser Überblick ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Versicherungsberatung.

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