Günstig einkaufen für Selbstständige
Enthält Anzeigen. Werbekennzeichnung
Bürobedarf, Gadgets, Verpackung oder Kleinteile für den Wareneinkauf: Über große Online-Marktplätze bekommst du vieles deutlich günstiger. Damit sich das rechnet, solltest du Lieferzeit, Zoll/Einfuhrumsatzsteuer und Qualität im Blick behalten. Hier die ehrliche Einordnung, damit du keine bösen Überraschungen erlebst.
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Wofür es sich eignet, und wofür nicht
| Gut geeignet | Weniger geeignet |
|---|---|
| Bürobedarf, Kabel, Adapter, Kleinteile | zeitkritische Bestellungen (lange Lieferzeit) |
| Gadgets & Zubehör zum Ausprobieren | sicherheitsrelevante Elektro-/Ladegeräte ohne Prüfzeichen |
| Verpackung & Versandmaterial | Markenware (Fälschungsrisiko) |
| Muster für den Wareneinkauf | Wiederverkauf ohne CE/Produktsicherheit |
Sachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand 07/2026, ohne Gewähr.
Große Auswahl, kleine Preise
Ein riesiges Sortiment an Zubehör, Gadgets und Kleinteilen, mit Käuferschutz und Bewertungen zur Orientierung.
Worauf du unbedingt achten solltest
- Lieferzeit: aus dem Ausland oft ein bis mehrere Wochen, nichts für kurzfristigen Bedarf.
- Zoll & Einfuhrumsatzsteuer: Bei Import aus Nicht-EU-Ländern fällt Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Euro an, ggf. plus Zoll, in den Preisvergleich einrechnen.
- Qualität & Verkäufer: Bewertungen und Reputation prüfen; im Zweifel Muster bestellen, bevor du in Menge kaufst.
- Wiederverkauf: Für den Handel gelten Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und Gewährleistung, nicht jede Importware ist verkaufsfähig.
- Beleg: ohne ordnungsgemäße Rechnung kein Vorsteuerabzug, siehe der Abschnitt darunter.
Was den Preisvorteil aufzehrt: die Rechnung
Ein Marktplatz-Angebot wirkt günstig, weil der Preis ohne Umsatzsteuer aussieht. Für dich als Unternehmer zählt aber, ob du die Vorsteuer zurückholen kannst. Und das geht nur mit einer Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Bis 250 Euro Gesamtbetrag reicht die vereinfachte Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV). Darauf müssen stehen: Name und Anschrift des Verkäufers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Vorsteuerabzug weg.
Über 250 Euro gelten die vollen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, dann brauchst du zusätzlich deine eigene Anschrift als Leistungsempfänger, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers, eine fortlaufende Rechnungsnummer sowie Entgelt und Steuerbetrag getrennt ausgewiesen.
Das Problem bei Marktplätzen aus Drittländern: Was dort als „Rechnung" im Kundenkonto liegt, ist oft nur eine Bestellbestätigung ohne Steuerausweis und ohne Anschrift des tatsächlichen Verkäufers. Damit ist kein Vorsteuerabzug möglich. Rechne deshalb ehrlich: Wenn du die 19 Prozent nicht zurückbekommst, ist der Marktplatzpreis effektiv 19 Prozent teurer, als er aussieht, und der Vorsprung gegenüber einem deutschen Händler mit sauberer Rechnung schmilzt oder dreht sich um.
Einfuhrumsatzsteuer fällt bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern ab dem ersten Cent an, die frühere 22-Euro-Freigrenze ist seit 2021 abgeschafft. Zoll kommt ab einem Warenwert von 150 Euro dazu. Beides gehört in den Preisvergleich, bevor du bestellst.
Rechtsstand 08/2026, Gesetzestexte: § 33 UStDV, § 14 UStG. Redaktionelle Orientierung, keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Kann ich die Vorsteuer aus einer Marktplatz-Bestellung ziehen?
Nur mit einer ordnungsgemäßen Rechnung. Bis 250 € Gesamtbetrag genügt die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV (Verkäufername und Anschrift, Datum, Menge und Art, Entgelt plus Steuerbetrag in einer Summe, Steuersatz). Darüber gelten die vollen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG. Was Marktplätze aus Drittländern im Kundenkonto ablegen, erfüllt das oft nicht.
Ab wann zahle ich Einfuhrumsatzsteuer und Zoll?
Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Cent bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern, die alte 22-Euro-Freigrenze ist seit 2021 abgeschafft. Zoll kommt ab einem Warenwert von 150 € hinzu. Beides vor der Bestellung einrechnen.
Ist der Marktplatzpreis wirklich günstiger?
Rechne mit dem Betrag, der bei dir hängen bleibt. Kannst du die Vorsteuer nicht ziehen, ist die Ware effektiv 19 % teurer, als der Preis suggeriert. Ein deutscher Händler mit sauberer Rechnung ist dann oft günstiger, dazu kommen kürzere Lieferzeiten und einfachere Gewährleistung.
Lohnt sich der Einkauf über internationale Marktplätze?
Für günstigen Bürobedarf, Gadgets, Verpackung und Kleinteile ja, mit längerer Lieferzeit. Bei Import aus Nicht-EU fallen Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll an; Qualität schwankt. Für Wiederverkauf zusätzlich Produktsicherheit/CE beachten.
Als Betriebsausgabe absetzbar?
Betrieblich veranlasste Einkäufe grundsätzlich ja; ordentliche Rechnung wichtig. Vorsteuerabzug bei Auslandskäufen ist oft eingeschränkt, mit dem Steuerberater klären, Belege aufbewahren.
Worauf beim Kauf achten?
Bewertungen, Lieferzeit, Käuferschutz/Rückgabe und bei Technik auf Sicherheit/Normen. Für den Wareneinkauf zum Wiederverkauf gelten zusätzliche Pflichten.
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- Geschäftskonto-Vergleich, Einkäufe sauber verbuchen.
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- Strompreise vergleichen, einen der größten laufenden Kostenblöcke senken.
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