Junior-Depot für Kinder: drei Grenzen, die selten zusammen genannt werden
Enthält Anzeigen. Mehr zur Transparenz
Ein Depot auf den Namen des Kindes ist steuerlich attraktiv: Bis zu 13.384 € Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei, weil das Kind eigene Freibeträge hat. Nur endet die Rechnung dort nicht. Ab 565 € im Monat fällt die beitragsfreie Familienversicherung weg, ab 15.000 € Depotwert kürzt das BAföG, und das Geld gehört ab der ersten Einzahlung unwiderruflich dem Kind. Diese drei Grenzen stammen aus drei verschiedenen Gesetzen und widersprechen einander. Hier stehen sie mit Paragraf nebeneinander, dazu die echten Kosten beim Junior Depot der 1822direkt.
Redaktioneller Überblick, keine Anlage- oder Steuerberatung · Stand 08/2026
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Das Wichtigste in fünf Sätzen
- Das Geld gehört dem Kind, endgültig. Eltern verwalten es nur (§ 1629 BGB) und dürfen es nicht für sich oder den laufenden Unterhalt verwenden. Mit 18 entscheidet das Kind allein.
- Steuerlich lohnt sich das eigene Depot: bis zu 13.384 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, wenn Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung vorliegen.
- Die schärfere Grenze ist die Krankenkasse: ab 565 € Einkommen im Monat endet die beitragsfreie Familienversicherung (§ 10 SGB V). Das sind 6.780 € im Jahr, also nur halb so viel wie das steuerliche Optimum.
- BAföG rechnet mit: über 15.000 € Vermögen wird angerechnet und kürzt die Förderung (§ 29 BAföG).
- Bei den Kosten zählt die Mindestgebühr: 1,50 € je Sparplanausführung sind bei 25 € Rate 6 %. Mit einem der gebührenfreien Aktions-ETFs entfällt das.
Der Punkt, an dem es kein Zurück gibt
Wer auf ein Depot einzahlt, das auf den Namen des Kindes läuft, verschenkt das Geld rechtlich an das Kind. Das ist kein Formfehler und kein Detail, sondern der Kern der Konstruktion, und er ist der Grund für alles Weitere: die Steuerfreibeträge gibt es genau deshalb, weil es das Vermögen des Kindes ist.
Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 BGB) und verwalten das Depot treuhänderisch. Sie dürfen darüber nur im Interesse des Kindes verfügen. Nicht erlaubt ist, das Geld für eigene Zwecke zu verwenden, und ebenso wenig, damit den laufenden Unterhalt zu bestreiten, den Eltern ohnehin schulden. Für bestimmte Rechtsgeschäfte verlangt § 1643 BGB zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts. Die 1822direkt schreibt das in ihren eigenen Fragen und Antworten übrigens genauso.
Mit 18 endet die Verwaltung. Das Kind bekommt die volle Verfügung und kann das Depot auflösen, ohne jemanden zu fragen. Wer diese Möglichkeit nicht möchte, ist mit einem Depot auf den eigenen Namen besser bedient. Das kostet die Freibeträge des Kindes, behält aber die Kontrolle. Beides zugleich geht nicht, und jeder Anbieter, dessen Werbung etwas anderes nahelegt, verschweigt genau diesen Punkt.
Die Steuerrechnung, die für das Kind spricht
Ein Kind hat dieselben Freibeträge wie jede andere steuerpflichtige Person. Zusammengerechnet ergibt das für 2026:
- 12.348 € Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 EStG, ab Veranlagungszeitraum 2026)
- 1.000 € Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)
- 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG)
In der Summe bleiben 13.384 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, solange das Kind sonst kein Einkommen hat. Dieselben Erträge im Depot der Eltern kosten oberhalb von deren Sparer-Pauschbetrag 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag.
Damit die Bank nichts einbehält, braucht es zwei Papiere: einen Freistellungsauftrag für die ersten 1.000 € und für alles darüber eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, die man beim Wohnsitzfinanzamt des Kindes beantragt und die die Bank vom Steuerabzug befreit (§ 44a EStG). Ohne diese Bescheinigung zieht die Bank ab und man holt sich das Geld erst über die Steuererklärung zurück.
Die Grenze, die dagegen spricht, und die meisten übersehen
Bis hierhin klingt es nach: möglichst viel aufs Kind. Genau da liegt der Fehler. Ein Kind bleibt nur beitragsfrei familienversichert, solange sein Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Die Bezugsgröße für 2026 liegt bei 3.955 € im Monat (§ 1 SVBezGrV 2026), ein Siebtel davon sind:
565 € im Monat, also 6.780 € im Jahr.
Das ist rund die Hälfte des steuerlichen Optimums. Wer die 13.384 € ausreizt, verliert unterwegs die kostenlose Mitversicherung, und eine eigene Krankenversicherung kostet regelmäßig mehr, als die Steuerersparnis einbringt. Die beiden Grenzen stehen also gegeneinander, und die niedrigere gewinnt.
In der Praxis betrifft das erst größere Depots: 6.780 € Ertrag im Jahr entstehen bei 4 % Rendite aus etwa 170.000 €. Für den normalen Sparplan über 25 oder 50 € im Monat ist die Grenze also weit weg. Relevant wird sie bei Erbschaften, Schenkungen von Großeltern und dann, wenn im Jahr des Verkaufs größere Kursgewinne realisiert werden. Wie deine Krankenkasse Kapitalerträge im Einzelnen ansetzt, klärst du am besten vorher dort, denn auf die Auslegung im Detail haben wir keinen Einfluss.
Und später beim BAföG
Die dritte Grenze kommt, wenn das Kind studiert. Nach § 29 Abs. 1 BAföG bleiben bei Auszubildenden unter 30 Jahren 15.000 € Vermögen anrechnungsfrei. Was darüber liegt, wird auf den Bedarf angerechnet und kürzt die Förderung. Maßgeblich ist das Vermögen des Kindes bei Antragstellung, und das Depot gehört nun einmal dem Kind.
Wer über 18 Jahre hinweg spart, erreicht diese Grenze schneller als gedacht: 50 € im Monat ergeben allein an Einzahlungen 10.800 €, mit Wertzuwachs liegt man darüber. Das ist kein Argument gegen das Junior-Depot, wohl aber eines dafür, es früh zu wissen. Kurz vor dem Antrag umzuschichten hilft nicht, weil Vermögensübertragungen in zeitlicher Nähe zum Antrag geprüft werden.
Was das Junior Depot der 1822direkt kostet
Die 1822direkt ist die Direktbank der Frankfurter Sparkasse. Die Eckdaten ihres Junior Depots, Stand August 2026:
- Depotführung 0 €, dauerhaft.
- Sparrate ab 25 €, aus über 2.500 ETFs, davon über 1.250 sparplanfähig, dazu Fonds und Aktien.
- Sparplan-Ausführung: Aktions-ETFs ohne Gebühr, sonst 1,50 % vom Sparbetrag, mindestens 1,50 €, höchstens 14,90 €.
- Order 4,90 € zzgl. 0,25 % vom Kurswert, mindestens 9,90 €, höchstens 54,90 €, plus 2,95 € Handelsplatzentgelt, das im Direkthandel entfällt.
- Eröffnung nur durch die gesetzlichen Vertreter, mit Geburtsurkunde; das Kind wird als Antragsteller eingetragen.
Der Punkt, auf den es bei kleinen Raten ankommt, ist die Mindestgebühr. 1,50 € je Ausführung sind bei einer Sparrate von 25 € genau 6 % deiner Einzahlung, jeden Monat. Der beworbene Prozentsatz von 1,50 % greift rechnerisch erst ab 100 € Rate, darunter zahlst du immer den Mindestbetrag. Eine Rendite muss diese 6 % erst einmal wieder einspielen.
Der Ausweg steht in derselben Preisliste: Bei den Aktions-ETFs entfällt die Ausführungsgebühr vollständig. Wer klein anfängt, wählt also gezielt einen davon, statt irgendeinen ETF. Weil solche Aktionslisten sich ändern können, lohnt ein gelegentlicher Blick, ob der eigene Sparplan noch dabei ist.
Zum Depot gehört ein Verrechnungskonto. Für Guthaben darauf greift die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe; die Wertpapiere selbst sind Sondervermögen und gehören ohnehin dem Kind. Was das genau bedeutet und wo der Unterschied zur üblichen Einlagensicherung liegt, steht im Porträt der 1822direkt.
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Für wen es passt, für wen nicht
Passt, wenn du langfristig für das Kind aufbauen willst, mit dem Gedanken einverstanden bist, dass es mit 18 darüber verfügt, und die Freibeträge des Kindes nutzen möchtest. Für einen Sparplan über 25 bis 100 € im Monat sind Krankenkassen- und BAföG-Grenze zunächst praktisch irrelevant, nur die Mindestgebühr ist es nicht.
Passt nicht, wenn du dir vorbehalten willst, das Geld später selbst zu verwenden oder es an Bedingungen zu knüpfen. Dann gehört es auf den eigenen Namen, auch wenn das Steuer kostet. Ebenfalls nicht passend ist es als Ersatz für die kurzfristige Reserve: Wertpapiere schwanken, und wer in drei Jahren an das Geld muss, ist mit Tages- oder Festgeld besser bedient.
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Häufige Fragen
Wem gehört das Geld im Junior-Depot?
Dem Kind, und zwar ab der Einzahlung. Wer auf ein Depot einzahlt, das auf den Namen des Kindes läuft, verschenkt das Geld rechtlich an das Kind. Eltern verwalten es nur als gesetzliche Vertreter nach Paragraf 1629 BGB. Sie dürfen es ausschließlich im Interesse des Kindes verwenden, nicht für eigene Zwecke und auch nicht für den laufenden Unterhalt, den sie ohnehin schulden. Für bestimmte Geschäfte braucht es sogar die Genehmigung des Familiengerichts nach Paragraf 1643 BGB. Mit 18 bekommt das Kind die volle Verfügung und kann tun, was es möchte. Wer sich das Geld zurückholen können will, legt es auf den eigenen Namen an.
Wie viel bleibt im Junior-Depot steuerfrei?
Bis zu 13.384 Euro Kapitalerträge im Jahr, wenn das Kind sonst kein Einkommen hat. Die Summe setzt sich aus drei Beträgen zusammen: Grundfreibetrag 12.348 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2026 nach Paragraf 32a EStG, Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro nach Paragraf 20 Absatz 9 EStG und Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro nach Paragraf 10c EStG. Damit die Bank nichts einbehält, braucht sie einen Freistellungsauftrag für die ersten 1.000 Euro und für den Betrag darüber eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, die man beim Wohnsitzfinanzamt des Kindes beantragt. Ein eigenes Depot fürs Kind ist steuerlich deshalb fast immer günstiger als eines auf den Namen der Eltern.
Kann ein Junior-Depot die Familienversicherung kosten?
Ja, und diese Grenze ist deutlich schärfer als die steuerliche. Ein Kind bleibt nach Paragraf 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V nur beitragsfrei familienversichert, solange sein Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Die Bezugsgröße für 2026 beträgt nach Paragraf 1 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 3.955 Euro im Monat, ein Siebtel davon sind 565 Euro im Monat oder 6.780 Euro im Jahr. Wer also die steuerfreien 13.384 Euro ausreizt, verliert unterwegs die kostenlose Mitversicherung, und eine eigene Krankenversicherung kostet schnell mehr als die Steuerersparnis bringt. Wie die Kasse Kapitalerträge im Einzelnen ansetzt, solltest du vorher dort erfragen.
Schadet ein Junior-Depot beim BAföG?
Ab einem gewissen Depotwert ja. Nach Paragraf 29 Absatz 1 BAföG bleiben bei Auszubildenden unter 30 Jahren 15.000 Euro Vermögen anrechnungsfrei. Was darüber liegt, wird auf den Bedarf angerechnet und kürzt die Förderung. Maßgeblich ist das Vermögen des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung, und das Depot gehört rechtlich dem Kind. Wer ein größeres Vermögen aufbaut und später mit BAföG rechnet, sollte das früh einplanen. Kurz vor dem Antrag umzuschichten ist keine Lösung, denn Vermögensübertragungen in zeitlicher Nähe zum Antrag sieht sich das Amt genau an.
Was kostet ein Sparplan im 1822direkt Junior Depot wirklich?
Die Depotführung ist kostenlos, die Sparplan-Ausführung nicht automatisch. Nach der Preisliste kostet sie 1,50 Prozent vom Sparbetrag, mindestens aber 1,50 Euro. Diese Mindestgebühr ist der entscheidende Punkt bei kleinen Raten: Bei 25 Euro im Monat zahlst du 1,50 Euro, das sind 6 Prozent deiner Sparrate. Der Prozentsatz von 1,50 Prozent greift überhaupt erst ab 100 Euro Rate. Ausgenommen sind die Aktions-ETFs, deren Ausführung ohne Gebühr läuft. Wer klein anfängt, sollte deshalb gezielt einen dieser Aktions-ETFs wählen und die Liste gelegentlich prüfen, weil Aktionen wechseln können.
Stand 08/2026. Die Rechtsangaben wurden am 02.08.2026 an den Gesetzestexten geprüft (§ 20 Abs. 9, § 32a, § 10c, § 44a EStG; § 10 Abs. 1 SGB V; § 1 SVBezGrV 2026; § 29 BAföG; §§ 1629, 1643 BGB), die Konditionen stammen von 1822direkt.de, abgerufen am selben Tag. Die Summe von 13.384 € und der Monatswert von 565 € sind eigene Rechnungen aus den genannten Vorschriften. Wichtiger Risikohinweis: Wertpapiere unterliegen Kursschwankungen bis zum möglichen Verlust des eingesetzten Kapitals; frühere Wertentwicklungen sagen nichts über künftige aus. Wertpapiere sind nicht einlagengesichert, die Sicherung gilt nur für Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Freibeträge, Bezugsgröße und BAföG-Sätze ändern sich, Konditionen ebenso; prüfe sie vor Abschluss beim Anbieter. Dieser Überblick ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
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