Ratgeber · Immobilie & Steuer

Kaufpreisaufteilung: mehr Gebäudeanteil, mehr Abschreibung, weniger Steuer

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Der Hebel vorweg: Bei einer vermieteten Immobilie darfst du nur das Gebäude abschreiben, nicht das Grundstück. Je höher also der Gebäudewertanteil, desto höher deine jährliche Abschreibung und desto weniger Steuer zahlst du auf die Mieteinnahmen, Jahr für Jahr. Genau hier setzt ein Gutachten an: Es kann den Gebäudeanteil, den das Finanzamt mit seiner Standardrechnung oft zu niedrig ansetzt, marktgerecht und für dich günstiger begründen. Hier steht, wie groß dieser Hebel ist und für wen er sich lohnt.

Redaktioneller Überblick, keine Steuerberatung · Stand 07/2026

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Häufige Fragen

Was ist eine Kaufpreisaufteilung und warum ist sie wichtig?

Beim Kauf einer Immobilie wird der Kaufpreis auf zwei Teile aufgeteilt: den Grund und Boden und das Gebäude. Steuerlich zählt vor allem, dass nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden darf, denn ein Grundstück nutzt sich nicht ab. Je höher der Gebäudewertanteil ausfällt, desto höher ist die jährliche Abschreibung (AfA) und desto weniger Steuer zahlst du auf deine Mieteinnahmen. Die Aufteilung entscheidet damit über bares Geld, Jahr für Jahr über die gesamte Abschreibungsdauer.

Warum ist die BMF-Arbeitshilfe des Finanzamts oft ungünstig?

Das Finanzamt ermittelt die Aufteilung standardmäßig mit der BMF-Arbeitshilfe, einem Excel-Werkzeug. In Lagen mit hohen Bodenrichtwerten setzt sie den Bodenanteil oft sehr hoch an, sodass wenig abschreibbarer Gebäudewert übrig bleibt. Der Bundesfinanzhof hat 2020 (Aktenzeichen IX R 26/19) klargestellt, dass diese Arbeitshilfe nicht bindend ist, dass die Bewertungsverfahren gleichwertig sind und dass ein Gericht im Zweifel ein Sachverständigengutachten einholen muss. Ein Gutachten kann also eine für dich günstigere, marktgerechte Aufteilung begründen.

Was kostet ein Gutachten, und lohnt es sich?

Die Ersteinschätzung beim Anbieter ist kostenlos und unverbindlich. Die eigentliche gutachterliche Stellungnahme ist kostenpflichtig, den Preis nennt der Anbieter im Einzelfall. Ob es sich rechnet, hängt vom Kaufpreis, vom Gebäudeanteil laut Finanzamt und von deinem persönlichen Steuersatz ab: Je höher der Kaufpreis und je stärker die Arbeitshilfe den Bodenanteil hochsetzt, desto größer der Hebel. Bei kleinen Objekten oder niedrigen Bodenrichtwerten kann der Aufwand den Vorteil übersteigen, deshalb ist die kostenlose Ersteinschätzung der sinnvolle erste Schritt.

Gilt das auch für die selbst genutzte Immobilie?

Nein. Die Gebäude-AfA gibt es nur bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für die selbst bewohnte Immobilie kannst du keine Abschreibung geltend machen, deshalb bringt eine optimierte Kaufpreisaufteilung dort steuerlich nichts. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung; die richtige Behandlung deines Einzelfalls klärst du mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

Stand 07/2026. Die Angaben zum Anbieter stammen von dessen Website, abgerufen am 24.07.2026; maßgeblich sind immer die Bedingungen deines Auftrags. Die Rechtsprechung ist nach dem BFH-Urteil vom 21.07.2020 (IX R 26/19) wiedergegeben, die AfA-Sätze nach § 7 Abs. 4 EStG. Das Rechenbeispiel ist eine eigene Berechnung mit offengelegten Annahmen und keine Zusage. Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Mit „Anzeige" markierte Links sind Werbelinks: Bei einem Abschluss über diese Links erhalten wir eine Provision, für dich ändert sich am Preis nichts.

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