Ratgeber · Selbstständige

Baufinanzierung für Selbstständige

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Der entscheidende Satz steht selten in Ratgebern: Steuern sparen und Kredit bekommen ziehen in entgegengesetzte Richtungen – und die Bank schaut zwei bis drei Jahre zurück. Damit fällt die Entscheidung über deine Baufinanzierung lange vor dem Immobilienkauf, nämlich in den Gewinnen, die du bis dahin ausweist. Hier steht, wie Banken bei Selbstständigen rechnen, welche Unterlagen sie verlangen und was du vorbereiten kannst.

Redaktioneller Überblick, keine Finanz- oder Steuerberatung · Stand 07/2026

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Damit du weißt, worauf du klickst: Dahinter liegt ein Anfrageformular des Vermittlers Hypo-Check, das nach Objektart, Finanzierungssumme, Eigenkapital und Postleitzahl am Ende Name, E-Mail und Telefonnummer abfragt. Danach meldet sich laut Anbieter ein Berater telefonisch innerhalb von 24 Stunden. Wer keinen Rückruf möchte, klickt besser nicht.

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Häufige Fragen

Ab wann bekommen Selbstständige eine Baufinanzierung?

In der Regel erwarten Banken zwei bis drei abgeschlossene Geschäftsjahre, viele bestehen auf drei. Der Grund ist nicht Misstrauen, sondern die Art der Prüfung: Bei Angestellten genügen drei Gehaltsabrechnungen, weil das Einkommen vertraglich feststeht. Bei Selbstständigen muss die Bank aus der Vergangenheit ableiten, was dauerhaft trägt, und dafür braucht sie mehrere Jahre. Wer kürzer selbstständig ist, hat es nicht unmöglich, aber deutlich schwerer und braucht meist mehr Eigenkapital.

Welche Unterlagen verlangt die Bank?

Üblich sind die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre, dazu die Gewinnermittlung, also Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Fast immer kommen eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und eine Summen- und Saldenliste des laufenden Jahres dazu, häufig auch Kontoauszüge des Geschäftskontos. Für die Immobilie selbst werden Exposé, Grundriss, Grundbuchauszug und der Kaufvertragsentwurf benötigt. Fehlende oder veraltete Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Wie rechnet die Bank mein Einkommen aus?

Maßgeblich ist nicht der Umsatz, sondern der nachgewiesene Gewinn, meist als Durchschnitt der letzten zwei bis drei Jahre. Sinkt der Gewinn über die Jahre, rechnen viele Banken vorsichtshalber mit dem schwächsten oder dem jüngsten Jahr statt mit dem Durchschnitt. Abschreibungen sind ein Sonderfall: Sie mindern den steuerlichen Gewinn, kosten aber keine Liquidität, weshalb manche Banken sie ganz oder teilweise wieder hinzurechnen. Ob und wie weit das geschieht, ist von Bank zu Bank verschieden und lohnt die Nachfrage.

Wie viel Eigenkapital brauche ich als Selbstständiger?

Die Kaufnebenkosten musst du praktisch immer selbst tragen: Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent, Notar und Grundbuch zusammen grob 1,5 bis 2 Prozent, dazu gegebenenfalls die Maklercourtage. Das sind je nach Bundesland und Maklereinsatz rund 6 bis 12 Prozent des Kaufpreises, bevor überhaupt ein Euro in die Immobilie fließt. Selbstständige sollten darüber hinaus mehr Eigenkapital einplanen als Angestellte, weil das schwankende Einkommen über einen höheren Eigenanteil ausgeglichen wird.

Schadet konsequente Steueroptimierung der Finanzierung?

Ja, und das ist der wichtigste Punkt dieser Seite. Steuerlich ist ein niedriger Gewinn das Ziel, für die Bank ist ein hoher, stabiler Gewinn das Ziel. Beides gleichzeitig geht nicht. Weil die Bank zwei bis drei Jahre zurückschaut, entscheidet sich die Finanzierung faktisch lange vor dem Immobilienkauf. Wer in zwei bis drei Jahren kaufen will, sollte das mit der Steuerberatung besprechen, statt es kurz vor dem Antrag zu merken.

Komme ich nach zehn Jahren aus dem Vertrag?

Ja. Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB kannst du ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt unabhängig davon, ob du eine Zinsbindung von 15, 20 oder 30 Jahren vereinbart hast. Eine lange Zinsbindung ist deshalb weniger einschränkend, als sie wirkt: Sie bindet die Bank länger als dich.

Stand 07/2026. Dieser Ratgeber beschreibt die übliche Praxis von Banken bei Selbstständigen und die genannten gesetzlichen Regelungen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zum Kündigungsrecht, §§ 656c und 656d BGB zur Maklercourtage). Anforderungen, Bewertungsmaßstäbe und Nebenkostensätze unterscheiden sich von Bank zu Bank und von Bundesland zu Bundesland; die genannten Spannen sind Orientierungswerte, keine Zusagen. Zinssätze nennen wir bewusst nicht, weil sie sich täglich ändern. Dieser Überblick ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt weder Finanz- noch Steuer- noch Rechtsberatung. Mit „Anzeige“ markierte Links sind Werbelinks: Hypo-Check ist ein Finanzierungsvermittler, nicht die finanzierende Bank. Wir erhalten bereits für eine übermittelte Anfrage eine Vergütung, nicht erst für einen Abschluss – für dich ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich, und an deinen Konditionen ändert sich dadurch nichts. Die Angaben zum Ablauf des Formulars stammen aus eigener Prüfung der Anbieterseite am 22.07.2026.

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