Rechtsschutzversicherung für Selbstständige
Enthält Anzeigen. Mehr zur Transparenz
Streit mit Kunden, Lieferanten, Vermietern oder Behörden gehört zum Unternehmerrisiko, und Anwalts- und Gerichtskosten trägst du ohne Rechtsschutz selbst. Ein Firmen-Rechtsschutz übernimmt diese Kosten in versicherten Bereichen. Wichtig: abschließen, bevor ein Konflikt entsteht, denn in vielen Bereichen gilt eine Wartezeit.
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Das Wichtigste in fünf Sätzen
- Du wählst deinen Anwalt selbst. § 127 VVG gibt dir die freie Anwaltswahl, der Versicherer darf niemanden vorschreiben.
- Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Verneint der Versicherer die Erfolgsaussicht, muss der Vertrag ein unparteiisches Gutachterverfahren vorsehen (§ 128 VVG).
- Fehlt der Hinweis darauf, gilt der Rechtsschutz als anerkannt. Das steht wörtlich im Gesetz und ist der stärkste Hebel, den du hast.
- Getrennte Bereiche kaufen. Beruflicher Rechtsschutz deckt nicht dieselben Fälle wie privater, und Verkehr ist oft ein eigener Baustein.
- Wartezeiten und Selbstbehalte sind vertraglich, nicht gesetzlich. Sie unterscheiden sich je Tarif und gehören vor dem Abschluss verglichen.
Zwei Rechte, die im Streitfall über das Geld entscheiden
Über Bausteine und Beiträge steht viel im Netz. Was fast nirgends steht: Das Versicherungsvertragsgesetz gibt dir zwei Rechte, die genau dann greifen, wenn es unangenehm wird. Beide solltest du kennen, bevor du eine Ablehnung akzeptierst.
Du wählst deinen Anwalt selbst, nicht die Versicherung
§ 127 Abs. 1 VVG sagt es ausdrücklich: Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, „zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, frei zu wählen". Das gilt auch außerhalb von Verfahren, wenn du Rechtsschutz für die sonstige Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Anspruch nimmst. Ein Versicherer darf dir also einen Anwalt empfehlen, aber nicht vorschreiben. Wenn dir jemand sagt, die Deckung gebe es nur mit „unserem" Anwalt, ist das kein Gesetz, sondern ein Angebot.
Bei Ablehnung wegen „keine Aussicht auf Erfolg" gilt eine harte Regel
Lehnt der Versicherer die Deckung ab, weil die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei, muss der Vertrag nach § 128 VVG ein Gutachterverfahren vorsehen, in dem diese Frage unparteiisch entschieden wird. Auf dieses Verfahren muss der Versicherer dich bei der Ablehnung hinweisen. Und dann kommt der Satz, auf den es ankommt: „Sieht der Versicherungsvertrag kein derartiges Verfahren vor oder unterlässt der Versicherer den Hinweis, gilt das Rechtsschutzbedürfnis des Versicherungsnehmers im Einzelfall als anerkannt." Eine Ablehnung ohne diesen Hinweis kann sich also gegen den Versicherer wenden. Heb deshalb jedes Ablehnungsschreiben auf und prüfe, ob es den Hinweis enthält.
Ein Anbieter mit Zahlen: der ARAG Firmenrechtsschutz Anzeige
Bei Rechtsschutz ist der Beitrag individuell, weil Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl einfließen. Ein Anbieter nennt trotzdem Einstiegspreise, und damit lässt sich rechnen. Beim ARAG Firmenrechtsschutz stehen drei Leistungsvarianten mit Startbeiträgen:
| Variante | ab je Monat | ab je Jahr | Arbeitsrecht | Kaution europaweit | weltweit |
|---|---|---|---|---|---|
| Basis | 43,00 € | 516,00 € | nur im Baustein Arbeitgeber | 200.000 € | nicht enthalten |
| Komfort | 65,06 € | 780,72 € | enthalten | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Premium | 92,41 € | 1.108,92 € | enthalten | unbegrenzt | unbegrenzt |
In allen drei Varianten enthalten sind Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Steuer- und Sozial-Rechtsschutz sowie Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Das „ab" ist ernst zu nehmen: Der tatsächliche Beitrag hängt von Branche, Umsatz und Beschäftigtenzahl ab, die genannten Beträge sind Startpreise.
Der Unterschied, der im Ernstfall zählt: Arbeitsrecht
Sobald du jemanden beschäftigst, ist Arbeitsrecht das wahrscheinlichste Streitfeld, und genau dort trennen sich die Varianten. In der Basis-Variante steckt der Arbeits-Rechtsschutz nur im Baustein Arbeitgeber, ab Komfort ist er direkt enthalten. Zwischen beiden liegen 22,06 € im Monat, also 264,72 € im Jahr. Wer Personal hat, sollte deshalb nicht am Einstiegsbeitrag entscheiden, sondern prüfen, was der Baustein separat kostet, und beides gegenüberstellen.
Mitversichert sind laut Anbieter alle Beschäftigten bei ihrer operativen Tätigkeit, auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende. Für die Beitragsberechnung zählen sie anteilig; der Anbieter nennt als Beispiel, dass vier Minijob-Kräfte als ein Arbeitnehmer gelten. Für Betriebe mit vielen kleinen Beschäftigungsverhältnissen ist das ein spürbarer Unterschied zur Kopfzahl.
Wartezeit: was du sofort nutzen kannst
Weiter oben steht, dass Wartezeiten vertraglich vereinbart werden und keine gesetzliche Vorgabe sind. Genau deshalb lohnt der Blick in die Bedingungen: Der Anbieter aus dem Abschnitt darüber schreibt selbst, dass bei den meisten Rechtsschutzversicherungen generell eine Wartezeit von mindestens drei Monaten besteht, und nennt dann die Leistungen, die ohne Wartezeit zur Verfügung stehen, unabhängig von der gewählten Variante:
- telefonische Rechtsberatung und Steuertelefon
- Wirtschaftsmediation, also Konfliktlösung ohne Anwalt und Gericht
- Zugang zu Musterschreiben und Musterverträgen im Dokumenten-Center
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Schadenersatz-Rechtsschutz
Das ändert die Reihenfolge beim Abschluss. Wer erst dann eine Police sucht, wenn der Streit da ist, kommt bei den klassischen Leistungen zu spät. Die sofort nutzbaren Bausteine sind aber genau die, mit denen sich ein Konflikt oft noch abwenden lässt, bevor er zum Fall wird. Für einen bereits laufenden Streit verweist der Anbieter auf einen eigenen Tarif mit rückwirkendem Schutz; ob der für deinen Fall greift, klärst du vor Abschluss verbindlich.
Die Bausteine im Überblick
| Baustein | Deckt typischerweise ab | Relevanz für Selbstständige |
|---|---|---|
| Firmen-/Berufs-Rechtsschutz | Arbeits-, Sozial-, Steuer-, Straf- und je nach Tarif Vertragsrecht | Kernbaustein, Streit rund um den Betrieb |
| Verkehrs-Rechtsschutz | Streit nach Unfällen, Bußgeld- und Führerscheinverfahren | Wichtig bei Firmenwagen & Vielfahrern |
| Privat-Rechtsschutz | private Streitigkeiten (Verträge, Nachbarn, Reisen …) | Sinnvoll im Kombitarif, Selbstständige sind auch privat exponiert |
| Miet-/Immobilien-Rechtsschutz | Streit um Gewerbe- oder Privaträume | Für Mieter von Büro, Laden, Praxis |
Leistungsumfang je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich, maßgeblich sind die Bedingungen. Stand 07/2026, ohne Gewähr.
Worauf beim Vergleich achten?
- Wartezeit: In vielen Bereichen greift der Schutz erst nach häufig rund drei Monaten, laufende Konflikte sind nie versichert. Früh abschließen.
- Leistungsbereiche: Gewerblicher Vertragsrechtsschutz ist nicht überall enthalten, prüfen, welche Streitarten wirklich gedeckt sind.
- Deckungssumme & Selbstbeteiligung: Ausreichende Summe wählen; höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag.
- Freie Anwaltswahl & Mediation: Gute Tarife lassen dich den Anwalt frei wählen und bieten Mediation als schnellere Alternative.
- Kombitarife: Firmen + Verkehr + Privat im Paket ist oft günstiger als Einzelbausteine, aber nur zahlen, was du brauchst.
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Häufige Fragen
Darf ich meinen Anwalt selbst wählen?
Ja. Paragraf 127 Absatz 1 VVG gibt dem Versicherungsnehmer das Recht, den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, frei zu wählen, sowohl in Gerichts- und Verwaltungsverfahren als auch bei der sonstigen Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Ein Versicherer darf eine Kanzlei empfehlen, aber die Deckung nicht davon abhängig machen, dass du sie nimmst.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt?
Wenn die Ablehnung damit begründet wird, die Rechtsverfolgung habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg oder sei mutwillig, greift Paragraf 128 VVG: Der Vertrag muss dann ein Gutachterverfahren oder ein gleichwertiges unparteiisches Verfahren vorsehen, und der Versicherer muss dich bei der Ablehnung darauf hinweisen. Fehlt dieses Verfahren im Vertrag oder unterbleibt der Hinweis, gilt das Rechtsschutzbedürfnis im Einzelfall als anerkannt. Bewahre das Ablehnungsschreiben deshalb auf und prüfe, ob der Hinweis darin steht.
Welche Bausteine brauche ich als Selbstständiger?
Das hängt vom Betrieb ab. Der berufliche Rechtsschutz deckt Streitigkeiten aus der selbstständigen Tätigkeit, etwa mit Auftraggebern oder Lieferanten; Arbeitsrecht wird relevant, sobald du Personal beschäftigst; Verkehrsrechtsschutz ist meist ein eigener Baustein und deckt auch Fahrten mit dem Firmenfahrzeug. Privater und beruflicher Rechtsschutz sind getrennte Bereiche: Ein privater Vertrag zahlt für berufliche Streitigkeiten in der Regel nicht.
Gibt es eine gesetzliche Wartezeit?
Nein, Wartezeiten sind vertraglich vereinbart und unterscheiden sich je Tarif und Baustein. Üblich sind einige Monate für bestimmte Bereiche, während andere sofort greifen. Weil es keine gesetzliche Vorgabe gibt, lohnt der Blick in die Bedingungen genau an dieser Stelle, bevor du unterschreibst. Dasselbe gilt für Selbstbehalte und Deckungssummen.
Deckt die Rechtsschutzversicherung alles ab?
Nein. Typischerweise ausgeschlossen oder eingeschränkt sind Streitigkeiten, die vor Vertragsbeginn angelegt waren, Bauvorhaben, Kapitalanlagen und vorsätzliche Taten. Was genau gilt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Die Rechte aus dem VVG, also freie Anwaltswahl und Gutachterverfahren, gelten dagegen unabhängig vom Anbieter.
Was kostet ein Firmenrechtsschutz für Selbstständige?
Ein Anbieter mit veröffentlichten Startbeiträgen ist die ARAG: Die Basis-Variante beginnt bei 43 Euro im Monat (516 Euro im Jahr), Komfort bei 65,06 Euro (780,72 Euro) und Premium bei 92,41 Euro (1.108,92 Euro). Das Wort ab ist dabei ernst zu nehmen, denn der tatsächliche Beitrag hängt von Branche, Umsatz und Beschäftigtenzahl ab. In allen drei Varianten enthalten sind Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, Steuer- und Sozial-Rechtsschutz sowie Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Stand 14.08.2026.
Ab welcher Variante ist Arbeitsrecht abgedeckt?
Beim genannten Anbieter ist der Arbeits-Rechtsschutz in der Basis-Variante nur über den Baustein Arbeitgeber enthalten, ab der Komfort-Variante direkt. Zwischen Basis und Komfort liegen 22,06 Euro im Monat, also 264,72 Euro im Jahr. Wer Personal beschäftigt, sollte deshalb nicht am Einstiegsbeitrag entscheiden, sondern den separaten Baustein gegen die höhere Variante rechnen, denn Arbeitsrecht ist mit Beschäftigten das wahrscheinlichste Streitfeld.
Welche Leistungen gibt es ohne Wartezeit?
Wartezeiten sind vertraglich und keine gesetzliche Vorgabe. Der Anbieter, den diese Seite nennt, schreibt selbst, dass bei den meisten Rechtsschutzversicherungen generell eine Wartezeit von mindestens drei Monaten besteht, und listet die Leistungen, die unabhängig von der Variante sofort zur Verfügung stehen: telefonische Rechtsberatung, Steuertelefon, Wirtschaftsmediation, Zugang zu Musterschreiben und Musterverträgen sowie Ordnungswidrigkeiten- und Schadenersatz-Rechtsschutz. Für einen bereits laufenden Streit gibt es einen eigenen Tarif mit rückwirkendem Schutz; ob er greift, klärst du vor Abschluss verbindlich.
Sind meine Mitarbeiter mitversichert?
Beim genannten Anbieter ja: Versichert sind alle Beschäftigten bei ihrer operativen Tätigkeit, ausdrücklich auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende. Für die Beitragsberechnung zählen sie anteilig; der Anbieter nennt als Beispiel, dass vier Minijob-Kräfte als ein Arbeitnehmer gelten. Für Betriebe mit vielen kleinen Beschäftigungsverhältnissen ist das ein spürbarer Unterschied zur reinen Kopfzahl.
Passend dazu
- Firmenversicherung für Selbstständige, Haftpflicht, Inhalt & Co. als Basis-Absicherung.
- Privathaftpflicht, Hausrat und die Kombi-Frage, die private Seite, die der Firmenrechtsschutz nicht abdeckt.
- Berufsunfähigkeitsversicherung, Einkommen absichern, wenn die Gesundheit nicht mitspielt.
- Krankenversicherung für Selbstständige, GKV oder PKV?
- Kredit für Selbstständige, Finanzierung trotz schwankendem Einkommen.
- Geschäftskonto-Vergleich, die Basis für saubere Firmenfinanzen.
Stand 13.08.2026. Die genannten Rechte stammen aus dem Versicherungsvertragsgesetz und wurden am 13.08.2026 bei gesetze-im-internet.de nachgelesen (§ 127 VVG freie Anwaltswahl, § 128 VVG Gutachterverfahren). Die Beitragsangaben stammen von arag.de, abgerufen am 14.08.2026, und sind ausdrücklich Startbeiträge („ab"); der tatsächliche Beitrag hängt von Branche, Umsatz und Beschäftigtenzahl ab. Selbstbehalte und Deckungssummen einzelner Tarife nennen wir nicht, weil sie vertraglich vereinbart werden und sich je Tarif unterscheiden; maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags. Dieser Überblick ist eine redaktionelle Orientierung und keine Rechtsberatung.
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