Ratgeber · Gewerberecht

Reisegewerbe anmelden: Wer die Reisegewerbekarte wirklich braucht

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Die häufigste Frage ist nicht, wie man anmeldet, sondern ob man überhaupt muss. § 55 GewO verlangt für das Reisegewerbe eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte. Aber § 55a nimmt genau die Fälle aus, die in der Praxis am häufigsten sind: den Stand auf dem Fest mit Behördenerlaubnis, die selbst geernteten Erzeugnisse vom Hof und die feste Verkaufstour mit Waren des täglichen Bedarfs. Hier die Abgrenzung mit Paragraf, dazu was im Reisegewerbe verboten ist und was mobiles Arbeiten praktisch bedeutet.

Rechtsstand 08/2026 · keine Rechtsberatung

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