Steuernummer beantragen als Selbstständiger
Enthält Anzeigen. Mehr zur Transparenz
Eine Steuernummer beantragst du nicht mit einem eigenen Antrag, sondern über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Nach § 138 AO musst du deine selbstständige Tätigkeit innerhalb eines Monats anzeigen und die Angaben elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Die Nummer kommt danach automatisch.
Redaktioneller Überblick, keine Steuerberatung · Rechtsstand 07/2026
Fragebogen ausfüllen → Anzeige
In vier Schritten zur Steuernummer
- Klären, ob du ein Gewerbe anmeldest. Gewerbetreibende melden zuerst bei der Gemeinde an, die das Finanzamt informiert. Freiberufler wie Texterinnen, Entwickler, Heilberufe oder beratende Ingenieure brauchen keine Gewerbeanmeldung und wenden sich direkt ans Finanzamt.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Er ist der eigentliche Weg zur Steuernummer und muss nach § 138 Abs. 1b AO elektronisch übermittelt werden, also über ELSTER oder eine Software mit ELSTER-Schnittstelle. Ein Papierformular gibt es nur auf Antrag in Härtefällen.
- Die entscheidenden Angaben machen. Geschätzter Umsatz und Gewinn im Start- und Folgejahr, Kleinunternehmerregelung ja oder nein, Ist- oder Soll-Versteuerung, Bankverbindung für Erstattungen und optional die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Auf den Bescheid warten. Das Finanzamt teilt dir die Steuernummer schriftlich mit. Bis dahin darfst du arbeiten und Rechnungen schreiben, die Nummer reichst du nach.
Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr auseinanderhalten
| Nummer | Wofür | Woher |
|---|---|---|
| Steuer-Identifikationsnummer | Einkommensteuer, lebenslang und persönlich | Bundeszentralamt für Steuern, hast du bereits |
| Steuernummer | Deine Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung |
| Umsatzsteuer-IdNr | Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland | Im Fragebogen mitbeantragen oder später beim BZSt |
Auf Rechnungen genügt die Steuernummer oder die USt-IdNr, beides zusammen ist nicht nötig.
Kleinunternehmerregelung: die Frage, die im Fragebogen hängen bleibt
Nach § 19 UStG bist du Kleinunternehmer, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, sparst dir die Voranmeldung, kannst dir aber auch keine Vorsteuer zurückholen.
Die Faustregel: Bei überwiegend privaten Kunden und wenig Ausgaben ist die Kleinunternehmerregelung bequem und macht dich für Privatkunden günstiger. Wer teuer einkauft, hohe Anfangsinvestitionen hat oder ohnehin an Unternehmen verkauft, verschenkt damit Geld, weil die Vorsteuer entfällt. Wie viel von deinem Umsatz am Ende übrig bleibt, rechnest du im Netto-Rechner durch.
Vier Fehler, die Zeit kosten
- Umsatz zu hoch schätzen. Deine Schätzung bestimmt die Vorauszahlungen. Zu optimistisch angesetzt, zahlst du im ersten Jahr Steuern auf Gewinne, die du noch nicht gemacht hast.
- Kleinunternehmerregelung aus Bequemlichkeit ankreuzen. Die Entscheidung bindet dich für das laufende Jahr und wirkt sich direkt auf deine Preise aus.
- Soll- statt Ist-Versteuerung wählen. Bei der Ist-Versteuerung führst du die Umsatzsteuer erst ab, wenn dein Kunde bezahlt hat. Für Selbstständige mit langen Zahlungszielen ist das ein Liquiditätsvorteil, du musst ihn aber beantragen.
- Die Monatsfrist verstreichen lassen. § 138 AO gibt dir einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit. Später ist es kein Drama, aber es erzeugt Rückfragen.
Ohne ELSTER-Zugang: Fragebogen über eine Steuer-App
Die Übermittlung muss elektronisch erfolgen, ein ELSTER-Benutzerkonto ist der Standardweg. Die Registrierung dort dauert allerdings, weil der Aktivierungscode per Post kommt. Alternativ füllst du den Fragebogen in einer Steuer-App aus, die ihn über die ELSTER-Schnittstelle einreicht. Accountable bietet das kostenlos an, auch ohne eigenen ELSTER-Zugang und ohne laufendes Abo.
Steuernummer mit Accountable beantragen · Anzeige
Werbelink: Bei einem späteren Abschluss kann Top-Shop-Welt eine Provision erhalten, für dich ändert sich der Preis nicht. Welche Programme sonst infrage kommen, steht im Buchhaltungssoftware-Vergleich.
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Häufige Fragen
Wie beantrage ich als Selbstständiger eine Steuernummer?
Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende melden zuerst das Gewerbe bei der Gemeinde an, Freiberufler wenden sich direkt ans Finanzamt. Den Fragebogen übermittelst du nach § 138 Abs. 1b AO elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz, also über ELSTER oder eine Software mit ELSTER-Schnittstelle. Die Steuernummer schickt dir das Finanzamt anschließend zu.
Wie lange habe ich Zeit, mich beim Finanzamt zu melden?
Einen Monat. § 138 AO verlangt die Anzeige innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis, also nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert Nachfragen und im Extremfall ein Verspätungsgeld, in der Praxis wird eine verspätete Anmeldung aber meist einfach bearbeitet.
Was kostet die Steuernummer?
Nichts. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Vergabe der Steuernummer sind kostenlos. Kosten entstehen nur drumherum: die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde kostet je nach Kommune meist 15 bis 65 Euro, Freiberufler zahlen auch das nicht.
Wie lange dauert es, bis die Steuernummer kommt?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis dauert es je nach Finanzamt und Jahreszeit meist zwei bis sechs Wochen. Solange du keine Steuernummer hast, darfst du bereits arbeiten und Rechnungen schreiben, du reichst die Nummer dann nach oder stellst die Rechnung nach Erhalt korrigiert erneut aus.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr?
Die Steuer-Identifikationsnummer ist lebenslang persönlich und gilt für die Einkommensteuer. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für deinen Betrieb und kann sich ändern, etwa bei Umzug. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchst du für Geschäfte innerhalb der EU, du kannst sie direkt im Fragebogen mitbeantragen.
Soll ich die Kleinunternehmerregelung wählen?
Nach § 19 UStG bist du Kleinunternehmer, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus, kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen. Das lohnt bei Privatkunden und geringen Ausgaben; wer hohe Anfangsinvestitionen hat oder überwiegend an Unternehmen verkauft, fährt mit der Regelbesteuerung meist besser.
Rechtsstand 07/2026, geprüft am 21.07.2026 anhand von § 138 AO und § 19 UStG. Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung; im Zweifel hilft dein Finanzamt oder ein Steuerbüro. Mit „Anzeige" markierte Links sind Werbelinks.
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