Ratgeber · Absicherung

Sterbegeldversicherung für Selbstständige

Enthält Anzeigen. Mehr zur Transparenz

Die wichtigste Einordnung vorweg: Eine Sterbegeldversicherung deckt die Bestattung, nicht den Lebensunterhalt deiner Familie. Seit 2004 zahlt keine Krankenkasse mehr Sterbegeld, und wer nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hinterlässt auch keine Witwenrente. Hier steht, ab welchem Beitrag sich so eine Police nicht mehr lohnt, wann sie trotzdem ihren Platz hat und wie sich die beiden Anbieter BVaG und ERGO in Wartezeit, Höchstsumme und Beitrag unterscheiden.

Redaktioneller Überblick, keine Versicherungsberatung · Stand 07/2026

Tarif beim BVaG ansehen → Anzeige

Passend dazu

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?

Nein. Zum 1. Januar 2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung ersatzlos gestrichen. Seitdem tragen die Erben die Kosten der Beerdigung, so steht es in § 1968 BGB. Eine Ausnahme gibt es nur in der gesetzlichen Unfallversicherung: Stirbt jemand an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt die Berufsgenossenschaft nach § 64 SGB VII ein Sterbegeld in Höhe eines Siebtels der Bezugsgröße, 2026 also 6.780 Euro. Das gilt auch für Selbstständige, die sich freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft versichert haben.

Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung für Selbstständige?

Das hängt vor allem vom Eintrittsalter ab. Rechnerisch lohnt sie sich nur, solange die Summe aller Beiträge unter der Versicherungssumme bleibt. Bei 8.000 Euro Versicherungssumme und Beitragszahlung bis zum Endalter 85 sind das rund 14,81 Euro im Monat mit 40 Jahren, aber schon 44,44 Euro mit 70 Jahren. Wer jung ist und eine Familie zu versorgen hat, holt für dasselbe Geld mit einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung ein Vielfaches an Schutz heraus. Sinnvoll wird die kleine Police vor allem dann, wenn wegen Vorerkrankungen keine andere Absicherung mehr zu bekommen ist oder wenn das Geld zweckgebunden und schnell verfügbar sein soll.

Wie lang ist die Wartezeit bei den beiden Anbietern?

Das ist der größte Unterschied. Beim BVaG besteht ein Leistungsanspruch erst nach sechs Monaten Mitgliedschaft, und wer bei Vertragsbeginn mindestens 50 Jahre alt ist, bekommt zusätzlich gestaffelt: im ersten Versicherungsjahr nur die gezahlten Beiträge, im zweiten ein Drittel, im dritten zwei Drittel der Versicherungssumme. Bei ERGO heißt dieselbe Sperre Aufbauzeit und dauert 36 Monate im Grundschutz sowie 18 Monate in Komfort und Premium; stirbt der Versicherte vorher, erhalten die Bezugsberechtigten nur die eingezahlten Beiträge zurück. Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeit bei beiden Anbietern.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

So hoch wie die Bestattung, die du dir vorstellst, plus Grabstelle und Grabpflege. Die reine Bestatterleistung liegt nach Zahlen des Bundesverbands Deutscher Bestatter im Standardmodell bei rund 3.200 bis 3.500 Euro, mit Friedhofsgebühren, Trauerfeier und Grabstein kommen im Mittel aber deutlich höhere Gesamtkosten zusammen. Beim BVaG sind höchstens 8.000 Euro versicherbar, mit Unfall-Zusatzversicherung bis zu 16.000 Euro im Fall eines Unfalltodes. ERGO geht bis 15.000 Euro, im Premium-Tarif bis 20.000 Euro. Eine aufwendige Erdbestattung mit Wahlgrab kann die 8.000-Euro-Grenze überschreiten, eine Feuer- oder Naturbestattung liegt in der Regel darunter.

Was ist besser: Sterbegeldversicherung oder Risikolebensversicherung?

Die beiden lösen unterschiedliche Probleme. Die Risikolebensversicherung ersetzt Einkommen und sichert laufende Verpflichtungen ab, etwa einen Immobilienkredit oder den Lebensunterhalt der Familie, und kostet in jungen Jahren für sechsstellige Summen wenig. Die Sterbegeldversicherung deckt nur die Bestattung, dafür ohne Gesundheitsprüfung und lebenslang. Wer Angehörige zu versorgen hat, klärt zuerst Berufsunfähigkeit und Risikoleben. Die Sterbegeldversicherung ist der letzte, kleinste Baustein, kein Ersatz für die beiden anderen.

Stand 07/2026. Die Angaben zum BVaG stammen aus dessen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und FAQ, die Angaben zu ERGO von dessen Produktseite, beide abgerufen am 21.07.2026; maßgeblich sind immer die Bedingungen deines Vertrags. Gesetzesangaben nach dem Wortlaut von § 1968 BGB, § 46 und § 50 SGB VI, § 64 SGB VII sowie der Sozialversicherungs-Bezugsgrößenverordnung 2026. Die Break-even-Tabelle ist eine eigene Rechnung ohne Überschussbeteiligung und ohne Inflation. Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Orientierung und keine Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Mit „Anzeige" markierte Links sind Werbelinks.

Anzeige. Werbekennzeichnung & Transparenz

SterbegeldversicherungAnzeige · BVaG
Öffnen